Weiterbildung in der Hansestadt Stendal https://www.stendal.de/de/weiterbildung/weiterbildung-20013391.html
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Ansprechpartner Telefon E-Mail Sybille Balder +49 (0) 3931 65-1130 sybille.balder@stendal.de Rayk Wille +49 (0) 3931 65-1135 rayk.wille@stendal.de Lea Fischer +49 (0) 3931 65-1139 lea.fischer@stendal.de Martina Wothe +49 (0) 3931 65-1134 martina.wothe@stendal.de Kristin Zierau +49 (0) 3931 65-1136 kristin.zierau@stendal.de Diana Greczmiel +49 (0) 3931 65-1132 diana.greczmiel@stendal.de Robert Pieper +49 (0) 3931 65-1137 robert.pieper@stendal.de
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Für die Aktualität der Angaben sind die Anbieter selbst zuständig. Wir bitten, falls es Veränderungen geben sollte diese unter pressestelle@stendal.de zu melden. Alltags-, Privat- und Krankenfahrten mit PKW, Bus oder LKW Deutsches Rotes Kreuz Sonderfahrdienst GmbH Moltkestraße 33 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 646539 E-Mail: g.schache@drk-stendal.de www.drk-stendal.de/angebote/gesundheit/alltags-und-krankenfahrten.html Bus-, Taxi- und Abschleppunternehmen Günter Lösch GmbH OT Staats Staatser Dorfstraße 1 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 039325 21464 E-Mail: info@lösch-reisen.de www.lösch-reisen.de Johanniter-Unfallhilfe e.V. Kreisverband Stendal Nordwall 14 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 794091 www.johanniter.de Stendaler Krankentransport Grabenstraße 10 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 213223 E-Mail: kontakt@stendaler-krankentransport.de www.stendaler-krankentransport.de Daneben gibt es auch private Taxi- und Fuhrunternehmen, die diese Aufgabe wahrnehmen.
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Die Bundesländer haben den Weg für das Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2024 freigemacht. Bestandteil des Jahressteuergesetzes ist die Verlängerung der Übergangsregelung zur erstmaligen Anwendung des § 2b UStG für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts um weitere zwei Jahre. Aufgrund dessen konnte in der Stadtratssitzung am 02. Dezember 2024 darüber abgestimmt werden, ob die Hansestadt Stendal die Verlängerung der Optionsfrist zur Anwendung des § 2b UStG in Anspruch genommen wird. Der Stadtrat hat dieser Verlängerung zugestimmt, so dass der § 2b UStG bei der Hansestadt Stendal erst ab dem 01.01.2027 anzuwenden ist. Die Abteilung Liegenschaften hatte aber bereits im Jahr 2022 Informationen zu Vertragsanpassungen aufgrund der ersten Inanspruchnahme der Option zum 01.01.2023 (Zahlungen mit Umsatzsteuer) versandt. Diese Option lief zum 31.12.2024 aus. Da die Option durch die Hansestadt Stendal erneut in Anspruch genommen wird, sind Pachtzahlungen insbesondere bei Garagenverträgen und innerhalb der Stellplatzanlagen weiterhin ohne Umsatzsteuer zu leisten. Bei Zahlungen mit Umsatzsteuer ab 01.01.25 werden zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet. Die Vertragsbeteiligten werden dann durch die Abteilung entsprechend informiert.
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Seit einigen Jahren geben wir Ihnen unsere Hundefibel an die Hand; zu finden ist diese am Ende des Artikels. Sie wird immer wieder in unregelmäßigen Abständen aktualisiert und enthält – kurz zusammengefasst – die wichtigsten Punkt, welche die Hundehaltung in der Hansestadt Stendal betreffen. Bei Fragen oder Anregungen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch (03931 651272 / 03931 651273) oder per Mail an Ordnungsamt@stendal.de
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