Kita „Mischka“ https://www.stendal.de/de/fruehkindliche-bildung/organisationseinheit/59/kita_mischka.html
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Für die Aktualität der Angaben sind die Anbieter selbst zuständig. Wir bitten, falls es Veränderungen geben sollte diese unter pressestelle@stendal.de zu melden. ECKSTEIN Sozialdiakonie „Café Eckstein‘ Heinrich-Zille-Str. 36 – 40 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 0176 2869 5515 Seniorenbegegnungsstätte Arbeiterwohlfahrt Stadtseeallee 20 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 412148 Mehrgenerationenhaus Familienzentrum Färberhof gGmbH Hohe Bude 5 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 689593
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Industrie- und Gewerbegebiet ‚Langer Weg‘ unbebautes Grundstück Grundstücksgröße: ca. 84.900 m² (Teilung möglich) Nutzungsmöglichkeit: Industrie
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Am 5. August startete die 10. Tandem-Rundreise „Tour de Altmark“ der Bezirksgruppe Nord des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen-Anhalt in der Hansestadt Stendal.
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Aufgrund der besonderen städtebaulichen Situation in den Stadtteilen Stadtsee und Süd wurde die Hansestadt in folgende Städtebauförderprogramme aufgenommen, die für die Stadtgebiete Stadtsee und Süd Fördermittel bereitstellen: Förderprogramm ‚Stadtumbau-Ost, Abrissprogramm‘ Förderprogramm ‚Stadtumbau-Ost Aufwertungsprogramm‘ Förderprogramm ‚Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt‘
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Für die Aktualität der Angaben sind die Anbieter selbst zuständig. Wir bitten, falls es Veränderungen geben sollte diese unter pressestelle@stendal.de zu melden. ECKSTEIN Sozialdiakonie „Café Eckstein‘ Heinrich-Zille-Str. 36 – 40 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 0176 2869 5515 Seniorenbegegnungsstätte Arbeiterwohlfahrt Stadtseeallee 20 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 412148 Mehrgenerationenhaus Familienzentrum Färberhof gGmbH Hohe Bude 5 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 689593
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Unter diesem Punkt können Sie sich über Stellenausschreibungen, Immobilien-Angebote und öffentliche Auftragsvergaben informieren. Für Stellenausschreibungen klicken Sie hier . Dann gelangen Sie direkt in unser Stellenportal. Über Immobilien-Angebote können Sie sich hier informieren. Sollten Sie an öffentlichen Auftragsvergaben interessiert sein, finden Sie hier den entsprechenden Link.
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Für die Aktualität der Angaben sind die Anbieter selbst zuständig. Wir bitten, falls es Veränderungen geben sollte diese unter pressestelle@stendal.de zu melden. Alltags-, Privat- und Krankenfahrten mit PKW, Bus oder LKW Deutsches Rotes Kreuz Sonderfahrdienst GmbH Moltkestraße 33 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 646539 E-Mail: g.schache@drk-stendal.de www.drk-stendal.de/angebote/gesundheit/alltags-und-krankenfahrten.html Bus-, Taxi- und Abschleppunternehmen Günter Lösch GmbH OT Staats Staatser Dorfstraße 1 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 039325 21464 E-Mail: info@lösch-reisen.de www.lösch-reisen.de Johanniter-Unfallhilfe e.V. Kreisverband Stendal Nordwall 14 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 794091 www.johanniter.de Stendaler Krankentransport Grabenstraße 10 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 213223 E-Mail: kontakt@stendaler-krankentransport.de www.stendaler-krankentransport.de Daneben gibt es auch private Taxi- und Fuhrunternehmen, die diese Aufgabe wahrnehmen.
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Die Bundesländer haben den Weg für das Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2024 freigemacht. Bestandteil des Jahressteuergesetzes ist die Verlängerung der Übergangsregelung zur erstmaligen Anwendung des § 2b UStG für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts um weitere zwei Jahre. Aufgrund dessen konnte in der Stadtratssitzung am 02. Dezember 2024 darüber abgestimmt werden, ob die Hansestadt Stendal die Verlängerung der Optionsfrist zur Anwendung des § 2b UStG in Anspruch genommen wird. Der Stadtrat hat dieser Verlängerung zugestimmt, so dass der § 2b UStG bei der Hansestadt Stendal erst ab dem 01.01.2027 anzuwenden ist. Die Abteilung Liegenschaften hatte aber bereits im Jahr 2022 Informationen zu Vertragsanpassungen aufgrund der ersten Inanspruchnahme der Option zum 01.01.2023 (Zahlungen mit Umsatzsteuer) versandt. Diese Option lief zum 31.12.2024 aus. Da die Option durch die Hansestadt Stendal erneut in Anspruch genommen wird, sind Pachtzahlungen insbesondere bei Garagenverträgen und innerhalb der Stellplatzanlagen weiterhin ohne Umsatzsteuer zu leisten. Bei Zahlungen mit Umsatzsteuer ab 01.01.25 werden zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet. Die Vertragsbeteiligten werden dann durch die Abteilung entsprechend informiert.
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