Steuerrechtliche Vergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß Einkommensteuergesetz https://www.stendal.de/de/steuerliche_verguenstigungen/article-151004004342-20004342.html
In der Hansestadt Stendal besteht für Bauherren im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet ‚Altstadt-Stendal‘ und / oder im Denkmalbereich die Möglichkeit, erhöhte Absetzungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach dem Einkommensteuergesetz vorzunehmen. Näheres zu den Voraussetzungen für die erhöhten Absetzungsmöglichkeiten finden sie nachfolgend gemäß §§ 7h, 10f und 11a EStG im Sanierungsgebiet ‚Altstadt-Stendal‘ , oder gemäß §§ 7i, 10g und 11b EStG im Denkmalbereich .
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