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Baulandkataster

https://www.stendal.de/de/baulandkataster.html

geringfügig bebaute Grundstücke innerhalb der bebauten bzw. bebaubaren Siedlungsflächen einer – Betroffene Eigentümer können einer Veröffentlichung ihrer Flächen widersprechen. – Bei dem Baulandkataster handelt es sich um ein Instrument, das bereits von einer – eine wertvolle Unterstützung bei dem Ziel, bereits erschlossene Bereiche im Sinne einer – Grundstücks beziehungsweise der jeweiligen Fläche kann im Einzelfall im Rahmen einer
geringfügig bebaute Grundstücke innerhalb der bebauten bzw. bebaubaren Siedlungsflächen einer

Baulandkataster

https://www.stendal.de/de/baulandkataster/baulandkataster-20017977.html

geringfügig bebaute Grundstücke innerhalb der bebauten bzw. bebaubaren Siedlungsflächen einer – Betroffene Eigentümer können einer Veröffentlichung ihrer Flächen widersprechen. – Bei dem Baulandkataster handelt es sich um ein Instrument, das bereits von einer – eine wertvolle Unterstützung bei dem Ziel, bereits erschlossene Bereiche im Sinne einer – Grundstücks beziehungsweise der jeweiligen Fläche kann im Einzelfall im Rahmen einer
geringfügig bebaute Grundstücke innerhalb der bebauten bzw. bebaubaren Siedlungsflächen einer

Förderprogramm „Stadtumbau Ost – Programmteil Aufwertung“

https://www.stendal.de/de/stadtumbau_ost.html

Das Vorliegen einer Baugenehmigung, denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Genehmigung – nach Gestaltungssatzung oder einer (Sanierungs)-Genehmigung nach § 144 BauGB ersetzt – Neubaumaßnahmen nach Nr. 2 ermittelt sich die Höhe der Förderung auf Grundlage einer – Ein Rechtsanspruch auf Förderung und Abschluss einer Fördervereinbarung besteht nicht
Das Vorliegen einer Baugenehmigung, denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Genehmigung

Förderprogramm „Stadtumbau Ost – Programmteil Aufwertung“

https://www.stendal.de/de/stadtumbau_ost/foerderprogramm-stadtumbau-ost-programmteil-aufwertung-20004292.html

Das Vorliegen einer Baugenehmigung, denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Genehmigung – nach Gestaltungssatzung oder einer (Sanierungs)-Genehmigung nach § 144 BauGB ersetzt – Neubaumaßnahmen nach Nr. 2 ermittelt sich die Höhe der Förderung auf Grundlage einer – Ein Rechtsanspruch auf Förderung und Abschluss einer Fördervereinbarung besteht nicht
Das Vorliegen einer Baugenehmigung, denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Genehmigung

Stadtplanung

https://www.stendal.de/de/stadtplanung.html

Stadtplanung steht für die bauliche Gestaltung einer Stadt, die Entwicklung von Perspektiven – Verwirklichung des Traums vom eigenen Haus beginnt meist mit dem Kauf eines Grundstücks oder einer
04.12.2017 08:34:18 Uhr Stadtplanung Stadtplanung steht für die bauliche Gestaltung einer