Stadt Münster: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/51.05
Beschließt der Wahlausschuss, dass nach dem Ende der Wahlzeit die Wahlurnen zu einer
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Eigentümer, der Besitzerin oder dem Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten einer
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Erläutert werden auch Suche und Vermittlung eines Platzes in der Kindertagespflege
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