VerlÀngerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.327.1
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) fÃŒr Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmÀßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen wird fÃŒr lÀngstens fÃŒnf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fÃŒnf Jahre …
VerlÀngerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
