VerlÀngerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Verl%C3%A4ngerung-einer-Fahrerlaubnis-zur-Fahrgastbef%C3%B6rderung-mit-befristeter-Geltungsdauer-f%C3%BCr-Taxi.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.329.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer