VerlÀngerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.328.1
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird fÌr lÀngstens fÌnf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fÌnf Jahre verlÀngert werden.
VerlÀngerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
