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Jugendschutz / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Jugendschutz.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.220.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

FÃŒr den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelten folgende Vorschriften: Alkoholische GetrÀnke: bis 13 Jahre: Abgabe (Verkauf oder Ausschank) und Konsum von alkoholhaltigen GetrÀnken sind generell verboten. 14 und 15 Jahre: …
oder mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind, dÃŒrfen einem Kind oder einer