Geschäftsordnung / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.155.1&kuo=2&sub=0
Auf Antrag von einem Drittel ihrer anwesenden Mitglieder oder einer Fraktion muss – Ist ein Gemeindevertreter in einer Sitzung dreimal zur Sache gerufen worden, so hat – Ist ein Gemeindevertreter in einer Sitzung der Gemeindevertretung dreimal zur Ordnung – Die Stimmabgabe hat in einer Wahlkabine oder räumlich so abgegrenzt zu erfolgen, – Die einer Fraktion zustehenden Rechte kann sie nach Zugang der Mitteilung nach Satz
mindestens einem Zehntel der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertreter, oder einer