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Anregungen und Beschwerden | Die Stadt Paderborn

https://www.paderborn.de/rathaus-service/politik/anregungen-beschwerden.php

Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.
Rechtsmittelfristen oder andere förmliche Fristen werden mit einer Anregung oder