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Reisepass: Verlustanzeige | Heppenheim – Unsere Stadt

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Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Spezielle Hinweise für – Stadt Heppenheim Für die Neuausstellung eines Reisepasses