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Katastrophenschutz | Heppenheim – Unsere Stadt

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Eintritt und Ende einer Katastrophe (der „Katastrophenfall”) sind nach § 34 des Hessischen – Gefahr (z.B. eine mögliche Freisetzung von Gefahrstoffen mit der Notwendigkeit einer – Maßgeblich ist das Ausmaß einer Gefährdung oder eines Schadens, bei dem die Kriterien
Eintritt und Ende einer Katastrophe (der „Katastrophenfall”) sind nach § 34 des Hessischen