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Räumpflicht für Anlieger | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/HD/Rathaus/Winterdienst+_+Anliegerverpflichtung.html

Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass bei Schnee und Eis auf Gehwegen im Schadensfall die Hauseigentümer/-innen haften. Denn sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Gehwege, Flächen oder Treppen vor dem Grundstück, die von Fußgänger/-innen genutzt werden, geräumt und gestreut sind. Das betrifft auch die Grundstücke, die nicht genutzt oder bewohnt werden. Oft sind diese Pflichten auf die Mieter/-innen oder Hausmeisterdienste übertragen.​
Es muss mindestens in einer Breite von 1,50 Meter geräumt und gestreut werden.

08.04.2025 Erstes branchenübergreifendes Fachkräftehaus in Heidelberg in Betrieb genommen | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/7071_35285_35413_35429_5586786_5654364_5654020_5653899.html

Von Handwerkerinnen über Erzieher und IT-Spezialistinnen bis hin zu Pflegekräften – diese und weitere Fachkräfte werden in ganz Deutschland dringend gesucht. In Heidelberg wurde nun eigens für Fachkräfte besonderer Wohnraum geschaffen: In der Römerstraße 129 bis 131 hält das erste branchenübergreifende Heidelberger Fachkräftehaus ab sofort 68 möblierte Zimmer bereit.
des Bereichs Personal bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv), Christos Roufakis, einer