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Erschließungsbeiträge – Stadt Gersthofen

https://gersthofen.de/service/service-von-a-z/erschliessungsbeitraege/

Die Stadt Gersthofen erhebt für die erstmalige Herstellung der in § 127 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) genannten Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze etc.) Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§§ 127 ff. BauGB) in Verbindung mit Art. 5a des bayerischen Kommunalabgabengesetzes…
Die Beiträge sind eine Gegenleistung für die mögliche Inanspruchnahme einer öffentlichen