Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/sonn-und-feiertage-beantragung-einer-befreiung-von-den-verboten-des-feiertagsgesetzes-2848/
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
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