Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/tierschau-tierausstellung-tierboerse-anzeige-oder-beantragung-einer-genehmigung-3786/
Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.
Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
