Soll es künftig kirchlich geschlossene Ehen geben, die nicht zugleich Ehen im bürgerlichrechtlichen Sinne sind? – EKD https://www.ekd.de/ekd_texte_101_1.htm
bestehenden Sitten und rechtlichen Gepflogenheiten folgte, unterlag es im Mittelalter einer
bestehenden Sitten und rechtlichen Gepflogenheiten folgte, unterlag es im Mittelalter einer
Würde jedes einzelnen Menschen unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem Volk, zu einer
Vorlauf der aktuellen Förderperiode durchgeführten Reformen, die unter anderem zu einer
Eintrag der Religionszugehörigkeit aufgrund einer Taufmitteilung der Taufpfarrei,
Sie dürfen in-vitro nur zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt werden.
Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. haben sich an dieser Konsultation mit einer
sich die Ausübung des Sorgerecht gemeinsam mit einem Elternteil ohne Interesse an einer
Dies wird nur im Zuge einer Rückgewinnung einer regionalen Perspektive und durch
Der „Pluralismus“ [23], in den hinein kirchliche Äußerungen „sprechen“, ist von einer
So heißt es programmatisch zu Beginn einer von Johannes Calvin im Jahr 1542 verfassten