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Das Wahlrecht: nicht für alle

https://www.dbjr.de/artikel/das-wahlrecht-nicht-fuer-alle

Junge Menschen unter 18 Jahren in Deutschland können und wollen wählen. Sie dürfen es jedoch nicht. Jedenfalls nicht zur Wahl des Deutschen Bundestages. Während zu vielen Kommunal- und Landtagswahlen – und seit kurzem auch zur Europawahl – junge Menschen ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben dürfen, ist es ihnen bei der Bundestagswahl weiterhin verwehrt. Der Beitrag ist am 22.9.23 im Blog Wertejahre erschienen.
niedrigschwelligen Zugang zu Wahlen als einem der wichtigsten Mitbestimmungsmöglichkeiten in einer

AG Internationale Jugendpolitik

https://www.dbjr.de/artikel/ag-internationale-jugendpolitik

Unsere Arbeitsgruppe Internationale Jugendpolitik hat am 10. Dezember 2018 in der laufenden Legislaturperiode der AG zum letzten Mal getagt. Aktuelle internationale Vertretungsarbeit und politische Entwicklungen wurden beraten. Wir nutzten die letzte Sitzung des Jahres und dieser Legislaturperiode auch, um die bisherige Arbeit auszuwerten und Empfehlungen für die neue Legislaturperiode der AG Internationales zu erarbeiten.
Erneut gab es einen interessanten Austausch mit einer Gesprächspartnerin aus dem