BfDI steht für die Bündelung der Aufsicht zur Verfügung – Virtuelles Datenschutzbüro https://www.datenschutz.de/bfdi-steht-fuer-die-buendelung-der-aufsicht-zur-verfuegung/
Internetseite der öffentlichen Datenschutzinstanzen
Ziel einer Bündelung muss es sein, passgenaue, branchenspezifische Beratung anzubieten
