Ständige Fazilitäten | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/geldpolitik/staendige-fazilitaeten/staendige-fazilitaeten-602400
Geschäftspartner können bei der Bank Einlagen bis zum Beginn des nächsten Geschäftstages zum Satz der Einlagefazilität anlegen.
Die Beantragung per Fax ist nur noch im Falle einer technischen Störung vorgesehen