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eID-Karte | Stadt Brühl

https://www.bruehl.de/vv/produkte/eid-karte.php

Seit dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die eID-Karte („Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis“) beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Mit der Online-Ausweisfunktion der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher und einfach online ausweisen, beispielsweise, um digitale Behördengänge zu erledigen. Achtung: Die eID-Karte ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung und kann in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.