Heranziehung zum Unterhalt | Stadt Bochum https://www.bochum.de/Amt-fuer-Soziales/Heranziehung-zum-Unterhalt
Angehörige von Leistungsempfängern werden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Zahlung von Unterhalt herangezogen.
verheiratet sind, gegenüber dem jeweils betreuenden Elternteil – § 1615 l BGB Personen einer