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Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige | Stadt Bochum

https://www.bochum.de/Ordnungs--und-Veterinaeramt%2FDienstleistungen-und-Infos%2FVerkaufsverbot-von-Lachgas-an-Minderjaehrige

Verkaufsstellen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Lachgas nicht an Minderjährige abgegeben wird. Vom Verbot umfasst ist auch der Betrieb von Automaten, die Lachgas als Ware anbieten und keinen ausreichenden technischen Schutz vor Gebrauch des Automaten durch Minderjährige bieten.
Verstöße gegen das Verkaufs,- Abgabe- und Weitergabeverbot können mit einer Geldbuße