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BMEL – Pressemitteilungen – Bundeskabinett beschließt Ernährungspolitischen Bericht

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/056-ernaehrungspolitischer-bericht-2024.html

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten Bericht „Gesunde, nachhaltige und sichere Ernährung – Bericht der Bundesregierung zur Ernährungspolitik, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ beschlossen. Der Bericht zeigt die Grundlagen, Ziele und Maßnahmen der Politik der Bundesregierung im Bereich der Ernährung und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes für den Zeitraum von Juni 2020 bis Mai 2024 auf.
2024 Bundeskabinett beschließt Ernährungspolitischen Bericht Özdemir: „Zugang zu einer

BMEL – Tierarzneimittel – Tierarzneimittel: Abgabe, Anwendung und Versandhandel

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierarzneimittel/versandhandel-tierarzneimittel-amg.html

Regelungen über die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln finden sich in den unmittelbar geltenden Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel sowie ergänzend dazu im Abschnitt 4 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG). Sie richten sich vor allem an Apotheken, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierhalterinnen und Tierhalter.
freiverkäuflich oder apothekenpflichtig sind, d.h. frei im Einzelhandel oder nur in einer

BMEL – EU-Agrarpolitik + Förderung – EU-Ratspräsidentschaft: Ernährungs- und Landwirtschaft stärken

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/eu-ratspraesidentschaft.html

Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 hatte Deutschland den Vorsitz im Rat der Europäischen Union (EU) inne. Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union wechselt alle sechs Monate. Zuletzt führte Deutschland 2007 den Vorsitz im Rat der EU.
und Agrarminister im November stattgefunden – wegen der Corona-Pandemie in Form einer

BMEL – Tierarzneimittel – Tierarzneimittel: Abgabe, Anwendung und Versandhandel

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierarzneimittel/versandhandel-tierarzneimittel-amg.html?nn=3352

Regelungen über die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln finden sich in den unmittelbar geltenden Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel sowie ergänzend dazu im Abschnitt 4 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG). Sie richten sich vor allem an Apotheken, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierhalterinnen und Tierhalter.
freiverkäuflich oder apothekenpflichtig sind, d.h. frei im Einzelhandel oder nur in einer