Volksbegehren: Wählerverzeichnis kann eingesehen werden – Bayreuth.de https://www.bayreuth.de/volksbegehren-waehlerverzeichnis-kann-eingesehen-werden/
Im Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth liegt ab 24. September das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren auf Abberufung des Bayerischen Landtags zur Einsicht aus.
Stimmberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen