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Verweise auf Änderungen eines Rechtsakts – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.2.4-references-to-amendments-to-an-act&lang1=de

Verweise auf die im Amtsblatt veröffentlichten Rechtsakte sind immer als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, daher enthalten die Fußnoten nur die Fundstelle der ursprünglichen Fassung und erwähnen keine späteren Änderungen.
Aufbau einer Veröffentlichung 5.1. Umschlag 5.1.1.

Verweise auf Änderungen eines Rechtsakts – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen

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Verweise auf die im Amtsblatt veröffentlichten Rechtsakte sind immer als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, daher enthalten die Fußnoten nur die Fundstelle der ursprünglichen Fassung und erwähnen keine späteren Änderungen.
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https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=3.2.4-references-to-amendments-to-an-act

Verweise auf die im Amtsblatt veröffentlichten Rechtsakte sind immer als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, daher enthalten die Fußnoten nur die Fundstelle der ursprünglichen Fassung und erwähnen keine späteren Änderungen.
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