About us – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/about-us
Aufbau einer Veröffentlichung 5.1. Umschlag 5.1.1.
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Die Organe und Einrichtungen der EU verwenden grundsätzlich das internationale Format.
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Jede der vier Umschlagseiten hat unterschiedliche Bestandteile.
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Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union geben im Schutzvermerk an, welchen Schutzgrad sie für ihre Veröffentlichungen anwenden: von der nicht gestatteten Weiterverwendung bis hin zur offenen Weiterverwendung.
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Die in der Reihe C veröffentlichten Dokumente sind in fünf Rubriken unterteilt: Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen (C I), Mitteilungen (C II), Vorbereitende Rechtsakte (C III), Informationen (C IV) und Bekanntmachungen (C V).
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Auf der Haupttitelrückseite stehen immer der Erscheinungsort, der Name des Verlags und das Erscheinungsjahr, Angaben zum Urheberrecht und die Kenndaten.
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Der Ausdruck „Präambel“ bezeichnet den Text, der dem Titel folgt und dem verfügenden Teil vorangestellt ist, d. h. die Bezugsvermerke, die Erwägungsgründe sowie ihre einleitenden und abschließenden Formeln.
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Allgemeine Veröffentlichungen verwenden spezifische Kennungen und redaktionelle Angaben wie Urheberrechtshinweise und befolgen Normen für Hervorhebungen, Verweise, Zitate usw.
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Der Euro ist die Währung, die in den meisten Ländern der Europäischen Union verwendet wird; seine Untereinheit ist der Cent.
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