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7.1.1. Zu verwendende Länderbezeichnungen und Kürzel – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=7.1.1-designations-and-abbreviations

Die Abkürzungen für Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Länder sind hauptsächlich die ISO-Codes, und die zu verwendende Bezeichnung (Lang- oder Kurzform) hängt vom jeweiligen Kontext ab.
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4.1.1. Die Autoren und das Amt für Veröffentlichungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.1.1-authors-and-the-publications-office&lang1=fi

Zu den Dienstleistungen, die das Amt für Veröffentlichungen für Autoren erbringt, gehören die Erstellung von Veröffentlichungen in verschiedenen Formaten, grafische Gestaltung, Korrekturlesen, Druck auf Anfrage und die Vergabe von Kenndaten.
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4.5. Identifikator, vom Gerichtshof der Europäischen Union zugeteilt – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=4.5-identifier-assigned-by-court-of-justice

Der Europäische Urteilsidentifikator (European Case-Law Identifier – ECLI) wurde entwickelt, um die korrekte und eindeutige Angabe von Entscheidungen europäischer und nationaler Gerichte zu erleichtern.
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