3.5.1. Gegliederte Aufzählungen – Darstellung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.5.1-listed-points-presentation&lang1=de
Der Aufzählung von Rechtsakten steht üblicherweise ein Einleitungssatz voran, und
Aufbau einer Veröffentlichung 5.1. Umschlag 5.1.1.