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Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung

https://infopoint-europa.de/de/articles/rechtmaessigkeit-der-vorratsdatenspeicherung

Der EuGH (Urteil vom 30.04.2024 – Az. C-470/21) entschied, dass IP-Adressen von nun an zur Bekämpfung jeglicher Straftaten vorbeugend gespeichert werden dürfen. Damit wich der EuGH von seiner bisher restriktiven Haltung zur Vorratsdatenspeicherung ab.
Diese Rechtsprechung änderte der EuGH nun anlässlich eines französischen Verfahrens

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