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Die Entscheidung des EuGH zur Zulässigkeit von Beschränkungen der Vermietung von Wohnungen über Airbnb und andere Vermietungsportale

https://infopoint-europa.de/de/articles/die-entscheidung-des-eugh-zur-zulaessigkeit-von-beschraenkungen-der-vermietung-von-wohnungen-ueber-airbnb-und-andere-vermietungsportale

In deutschen Bundesländern wurden verschiedene Regelungen getroffen, die Wohnungsnot und steigende Mietpreise unterbinden sollen. Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stehen vor allem die Regelungen der Stadtstaaten Berlin und Hamburg. Am 22.09.2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in den verbundenen Rechtssachen C-724/18 und C-727/18 zumindest europarechtliche Bedenken gegen solche Regelungen ausgeräumt2. Er hat entschieden, dass EU-Staaten im Kampf gegen den städtischen Wohnungsmangel kurzzeitige Vermietung über Plattformen wie Airbnb einschränken dürfen. Mehr dazu im Beitrag.
wiederholten nach Tagen oder Wochen bemessenen Vermietung als Ferienwohnung oder einer

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Der Beitritt der EU zur EMRK – überflüssig oder überfällig?

https://infopoint-europa.de/de/articles/der-beitritt-der-eu-zur-emrk-ueberfluessig-oder-ueberfaellig

Am 1. Juli 2020 hat Deutschland den Vorsitz des Rates der Europäischen Union (EU) übernommen. In das Programm für die sechsmonatige Präsidentschaft wurde das Ziel aufgenommen, die Verhandlungen über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wieder voranzutreiben.1 Dieser Aspekt war zuvor einige Jahre von der EU vernachlässigt worden. Das Wiederaufgreifen des Ziels soll zum Anlass genommen werden, sich mit dem Beitritt der EU zu diesem völkerrechtlichen Vertrag näher auseinanderzusetzen.  
Nach einer Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung der Beitrittsfrage (II.) wird

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„Nachhaltige Manufaktur“ von IN VIA Hamburg e.V.

https://infopoint-europa.de/de/articles/nachhaltige-manufaktur-von-in-via-hamburg-e-v

Das Projekt „Nachhaltige Manufaktur“ von IN VIA Hamburg e.V. unterstützt die Inklusion von Langzeitarbeitslosen über das geförderte Beschäftigungsprogramm §16i SGB II. Es soll langzeitarbeitslosen Menschen helfen, ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern und ihre soziale Teilhabe zu erhöhen. Darüber hinaus trägt das Projekt zum Schutz der Umwelt und endlicher Ressourcen bei, indem Abfallstoffe wie alte Planen, Fahrradschläuche oder Getränkekartons wiederverwendet werden.
Dies wird durch das Erlernen/Erweitern der Fach -und Handlungskompetenzen und einer

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