der deutschen Staatsangehörigkeit | innen.hessen.de https://innen.hessen.de/buerger-staat/staatsangehoerigkeit/verlust-der-deutschen-staatsangehoerigkeit
Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) führt der auf eigenen Antrag erfolgte Erwerb einer
Bundesministeriums der Verteidigung, § 28 StAG die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer