18 [BSK-wiki] https://bundesschuelerkonferenz.com/wiki/doku.php?id=18
§ 18 Nachtruhe Bei sämtlichen Präsenztagungen muss zwischen 21 Uhr und 9 Uhr eine
§ 18 Nachtruhe Bei sämtlichen Präsenztagungen muss zwischen 21 Uhr und 9 Uhr eine
Ausstattung vorantreibt und den Lernenden besonders in den heißen Jahreszeiten eine
1) Das Bundessekretariat und das austragende Land schlagen den Mitgliedsländern eine
Austauschprojekte, Auslandsschulpartnerschaften und interkulturelle Initiativen ein
Eine umfassendere Aufklärung über psychische Erkrankungen, deren Ursachen und Folgen
Der*Die Hauptantragsteller*in hat in der dritten Lesung die Möglichkeit, ein Schlusswort
personenbezogene Daten haben, welche im Rahmen der Arbeit der BSK erhoben werden, müssen eine
ist weit von der Realität entfernt, wir setzen uns mit realitätnahen Themen dafür ein
Das Gendern eines Textes gilt als redaktionelle Änderung.
Die Mitgliedsländer der Bundesschülerkonferenz sprechen sich entschieden gegen ein