Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/003/nachbeurkundung-einer-geburt-im-ausland.php
Die Geburt einer Person, die im Ausland geboren wurde, kann auf Antrag nachbeurkundet
Den Antrag stellt die Person selbst; für ein minderjähriges Kind die sorgeberechtigten
