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Fragen und Antworten zum Informationsfreiheitsgesetz

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/fragen-und-antworten-zum-informationsfreiheitsgesetz-463492

Informationen von Ämtern und Behörden sollen grundsätzlich für jedermann frei zugänglich sein. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vereinfacht es, amtliche Akten einzusehen. Außerdem lassen sich nun leichter Korruption und Amtsmissbrauch aufdecken. Einzelne Bereiche wie personenbezogener Datenschutz oder geistiges Eigentum bleiben weiterhin geschützt.
Inwieweit muss ein Antrag begründet werden?

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