Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung https://infopoint-europa.de/de/articles/rechtmaessigkeit-der-vorratsdatenspeicherung
Der EuGH (Urteil vom 30.04.2024 – Az. C-470/21) entschied, dass IP-Adressen von nun an zur Bekämpfung jeglicher Straftaten vorbeugend gespeichert werden dürfen. Damit wich der EuGH von seiner bisher restriktiven Haltung zur Vorratsdatenspeicherung ab.
Alleine mittels der IP-Adresse könne ein Persönlichkeitsprofil nicht gewonnen werden
