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Zuständigkeiten und Rechte | Bezirksvertretungen Wuppertal

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Den Bezirksvertretungen stehen aufgrund gesetzlicher Vorgaben und spezieller Regelungen in der Hauptsatzung der Stadt Wuppertal besondere Rechte zu, die Angelegenheiten des jeweiligen Stadtbezirks betreffen oder nicht wesentlich über ihn hinausgehen.
. (§ 41 Absätze 1 und 3 Gemeindeordnung NRW) Bezirksvertretungen haben ein Anhörungsrecht