Änderung der Betriebsart (Gastgewerbe) – Anzeige https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/uebernahme/betriebsfuehrung/betriebsart.html
Die Änderung der Betriebsart eines bestehenden Gastgewerbes muss von den GewerbeinhaberInnen
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Die Änderung der Betriebsart eines bestehenden Gastgewerbes muss von den GewerbeinhaberInnen
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Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Film unter anderem 12 Arbeitsstipendien.
B.
Informationen über die Errichtungsbewilligung für offene und umschlossene radioaktive Stoffe.
Sind bautechnische Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich, ist ein zweistufiges Bewilligungsverfahren
Informationen über die Umgangsbewilligung für medizinische Strahleneinrichtungen.
Ein solches einstufiges Bewilligungsverfahren genügt in der Regel für zahnmedizinische
Das Ausscheiden des*der Pächter*in muss von den Konzessionsinhaber*innen der Behörde gemeldet werden.
einer Pächter*in muss von der Behörde genehmigt werden (§§ 54 Abs. 3 Z 2 lit. b
Antrag auf Anerkennung als Lehrambulatorium.
Sonderfaches beschäftigt sind, wobei eine*r der Ärzt*innen gemäß lit. a oder b
Die Kindergärten informieren über die Anmeldung für einen Nachmittagsbetreuungsplatz
Die Eltern erhalten ein Formular, mit dem sie melden können, ob das Kind Nachmittagsbetreuung
Begutachtung bei geplanter Loggienverglasung
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Begutachtung bei Werbung auf Feuermauern
B.
Sie können online die Räumung einer Senkgrube, eines Abscheiders oder von sonstigen
B.