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Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gelegentliches-feilbieten-von-waren-beantragung-einer-erlaubnis-103793/

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe – oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür – eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle.
B. Volks-, Jubiläums- oder Kirchweihfeste) oder aus besonderem Anlass (z. B.