Überwachung des Kreditgeschäfts hinsichtlich Groß- und Millionenkredite | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/gross-und-millionenkredite
Die Institute haben vierteljährlich ihre Groß- und Millionenkredite nach §§ 13 bis 14 KWG der Deutschen Bundesbank anzuzeigen.
Ein Millionenkredit liegt vor, wenn der einem Kreditnehmer bzw. einer Kreditnehmereinheit
