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Marine Naturschutzinstrumente | BFN

https://www.bfn.de/marine-naturschutzinstrumente

Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2010 wurden nahezu sämtliche Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels erstreckt. Nicht nur in den Küstengewässern, sondern auch in den küstenfernen Meeresbereichen gelangt das Naturschutzrecht damit nach Maßgabe des UN-Seerechtsübereinkommens zur Anwendung (vgl. § 56 Abs. 1 BNatSchG).
Der Biotopschutz ist damit ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Artenvielfalt