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USK erkennt Parental Controls auf der Nintendo Switch offiziell als erstes Jugendschutzprogramm an – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/usk-erkennt-parental-controls-auf-der-nintendo-switch-offiziell-als-erstes-jugendschutzprogramm-an/

Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2022. Seit über 20 Jahren bewerten wir digitale Spiele hinsichtlich möglicher Gefahren und vergeben in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen und unseren Jugendschutzexpert*innen das USK-Kennzeichen. Da es im Online-Bereich andere Regeln für den Jugendschutz gibt, haben wir gemeinsam mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Nintendo Deutschland zum ersten Mal auch… Mehr lesen »USK erkennt Parental Controls auf der Nintendo Switch offiziell als erstes Jugendschutzprogramm an
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Nintendo Deutschland zum ersten Mal auch ein

Technischer Jugendmedienschutz – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/fuer-unternehmen/service-angebot-der-usk/technischer-jugendmedienschutz/

Gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind Anbieter in der Pflicht, Angebote, welche dazu geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, im Zugang zu beschränken. Auf Angebotsseiten, die sich direkt an Kinder richten, dürfen nur Inhalte zur Verfügung gestellt werden, die für Kinder unter 12 Jahren nicht entwicklungsbeeinträchtigend sind, also mit „ab 0“ oder „ab 6“… Mehr lesen »Technischer Jugendmedienschutz
§ 5 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 11 Abs. 1 JMStV): Programmierung der Website für ein