Beherbergungssteuer ab dem 01.04.2026 https://serviceportal.stendal.de/de/artikel-detailansicht/119870,42,de,1.html
Durch Beschluss des Stadtrates erhebt die Hansestadt Stendal ab dem 01.04.2026 eine – Wenn z.B. zwei Personen für eine Übernachtung im Doppelzimmer insgesamt 50 EUR bezahlen – Steuersatz Die Steuer beträgt bei einer Bemessungsgrundlage von 1. bis zu 30,00 EUR
Durch Beschluss des Stadtrates erhebt die Hansestadt Stendal ab dem 01.04.2026 eine
