Steuerliche Vergünstigung für den Denkmalschutz Hansestadt Stendal https://serviceportal.stendal.de/de/steuerliche-verguenstigung-fuer-den-denkmalschutz.html
Baumaßnahmen an Einzelgebäuden oder an Gebäudeensembles von städtebaulicher oder historischer Bedeutung, die in der Stendal denkmalwerte Bausubstanz sichern
nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ein
