Brand- und Katastrophenschutz; Informationen zur Alarmierungsplanung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/brand-und-katastrophenschutz-informationen-zur-alarmierungsplanung-1563/
Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden und für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.
B. Einsatzplanung für einen Industriebetrieb, Eisenbahnunfall).
