Notenbankfähige Sicherheiten | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/geldpolitik/notenbankfaehige-sicherheiten
Um als notenbankfähig eingestuft zu werden, müssen die Vermögenswerte – eine Vielzahl von Zulassungskriterien erfüllen.
Daher kann ein Geschäftspartner des Eurosystems grundsätzlich keine Sicherheiten
