Das Kindernetzwerk e.V., die bundesweite Interessenvertretung für Familien mit chronisch kranken und behinderten Kindern, begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Rs. C-38/24 „Bervidi“) ausdrücklich. Mit dieser Entscheidung wird klargestellt, dass Eltern behinderter Kinder am Arbeitsplatz vor mittelbarer Diskriminierung geschützt sind. Arbeitgeber müssen angemessene Maßnahmen prüfen und gewähren, die es Eltern ermöglichen, ihre Betreuungsaufgaben mit den beruflichen Anforderungen zu vereinbaren. Im konkreten Fall hatte eine italienische Stationsaufsicht, die ihren schwerbehinderten Sohn pflegt, darum gebeten, nur noch am Vormittag arbeiten zu dürfen. Während der Arbeitgeber zunächst provisorisch nachgab, lehnte er eine dauerhafte Lösung ab. Der EuGH stellte nun klar, dass das Diskriminierungsverbot wegen Behinderung auch dann gilt, wenn nicht die betroffene Person selbst, sondern deren Eltern benachteiligt werden. Arbeitgeber dürfen Anpassungen nicht pauschal verweigern, sondern müssen ernsthaft prüfen, ob Flexibilität möglich ist. „Dieses Urteil ist ein Meilenstein für Familien, die Verantwortung für ein behindertes Kind tragen“, erklärt Susann Schrödel, Vorsitzende des Kindernetzwerk e.V. .
wird anerkannt, dass die Fürsorge für ein behindertes Kind nicht zu Nachteilen im Berufsleben führen darf
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Kindernetzwerk e.V. deutlich: Die Pflege und Versorgung eines chronisch kranken oder behinderten Kindes darf – Kindernetzwerk e.V. deutlich: Die Pflege und Versorgung eines chronisch kranken oder behinderten Kindes darf
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September 2025 Kindernetzwerk begrüßt EuGH-Urteil zum Arbeitsrecht: Fürsorge für behinderte Kinder darf
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