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BMEL: Ausnahmen für Sachkenntnisanforderungen gelten weiter | ZZF

https://www.zzf.de/pressemeldung/bmel-erklaert-nach-intervention-des-zzf-ausnahmen-fuer-sachkenntnisanforderungen-gelten-nach-dem-neuen-tierarzneimittelgesetz-weiter

Wie der ZZF informierte, tritt ab dem 28. Januar 2022 das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft. Der Sachkundevorbehalt gilt damit für alle freiverkäuflichen Arzneimittel ohne Ausnahme.
Belieferung von Einzelhändlern durch Großhändler oder Hersteller nur dann erfolgen darf