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Freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel | Wuppertal

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Außerhalb von Apotheken dürfen vom Einzelhandel nur freiverkäufliche Arzneimittel vertrieben werden. Diese Tätigkeit ist vor Aufnahme dem Kompetenzcenter Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie für die Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal anzuzeigen. Zusätzlich muss ein Nachweis der besonderen Sachkunde durch geschultes Personal nachgewiesen werden.
Sachkundenachweis: Gemäß § 50 Abs. 1 AMG darf der Einzelhandel außerhalb von Apotheken